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Klasse A Krafträder - Zweiräder, auch mit Beiwagen - mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h, beschränkt auf eine Nennleistung von nicht mehr als 25 kW und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg. Die Beschränkung entfällt zwei Jahre nach Erteilung dieser Fahrerlaubnis.
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Wir schulen die Klasse A auf einer Honda CBF 500 |
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Ab März / April - je nach Wetterlage- bilden wir dich auf unserer neuen CBF 500 aus. Diese wird natürlich mit ABS ausgerüstet sein... also rechtzeitig anmelden da der Antrag z. Zt. ca. 6 Wochen dauert! |
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Motorradberatung Freitag von 17.00 - 18.30 Uhr Bitte telefonisch einen Termin vereinbaren. |
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