Kostenlose Theorieprobestunde (wird bei Anmeldung angerechnet)
Original Vorprüfung am PC in der Fahrschule (kostenlos)
Klasse A Krafträder – Zweiräder, auch mit Beiwagen – mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h. Geschult wird auf einer Kawaski ZR 650 (mit ABS). Das Mindestalter beträgt beim Direkterwerb 24 Jahre, ansonsten 2 Jahre Vorbesitz der Klasse A2.
Klasse A2 Krafträder mit einer Leistung von max. 35 kW. Das Verhältnis von Leistung / Gewicht darf max. 0,2 kW / kg betragen. Unsere Honda CB 500 hat 48 PS ( 35 kW ) und natürlich ABS. Das Mindestalter für diese Klasse beträgt 18 Jahre.
Klasse B (BF 17) Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder wenn die Gesamtmasse des Zuges 3.500 kg nicht übersteigt). Unsere Fahrzeuge für die Klasse B sind ein VW T-Cross und ein VW ID4. Man kann diesen Führerschein (BF 17) bereits mit 16 ½ Jahren beginnen und dann mit 17 Jahren begleitet fahren oder aber man erwirbt ihn regulär mit 18 Jahren.
Ferien- und Intensivkurse
Rechtzeitig in der Fahrschule anmelden, da wir etwas Zeit für die Planung brauchen.
Regelmäßiger Besuch des Theorieunterrichtes.
Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.
Fahrstunden täglich 1 oder 2 mal (jeweils 80 min.). Diese Fahrstunden können auch mit Freunden geteilt werden. Dann habt ihr die Möglichkeit mitzufahren, und durch beobachten zu lernen.